Kernkompetenzen

 Kernkompetenzen

Erbrecht 

 


Testament, Nachlass, Ehe- und Erb-Vertrag, Vermächtnis, Pflichtteil, Abkömmlinge,  Ausschlagen der Erbschaft,  Auskunftsanspruch, Erbauseinandersetzung, erbrechtliche Verfügungen unter Lebenden, Pflichtteilsergänzungsanspruch, (ungeteilte) Erbengemeinschaft, u.a.    
Das ist ein Auszug aus dem Alltag des Erbrechtlers!

Ich berate und begleite Privatpersonen sowie FamilienUnternehmen bei allen Aspekten der Nachfolge und des Vermögensschutzes. 

Mein anwaltlicher Schwerpunkt in diesem Bereich liegt im Schenkungs-, Erb- und Erbschaftssteuerrecht sowie den angrenzenden Bereichen des Stiftungs-, Gesellschafts-  und Familienrechts. Zu meinen Tätigkeiten zählen die Erarbeitung steuerlich optimierter Testamente und Erbverträge, Übertragungsverträge sowie die Beratung beim Abschluss von Eheverträgen.

 Die Beratung nach dem Erbfall umfasst auch die gerichtliche Vertretung (zB. Pflichtteils-Streitigkeiten).












 Familienrecht

 In dieser juristischen Disziplin blicke ich inzwischen auf Hunderte von Mandaten und gerichtlichen Verfahren zurück. Die Essenz, die ich für Sie daraus ziehe, ist diejenige, dass Sie sich - für sich selbst - zu Beginn einer ehe- bzw. familienrechtlichen Trennung - ganz gleich, in welcher Rolle Sie sich dabei befinden - die Frage stellen müssen, ob Sie die Trennung/Scheidung mit allen damit verbundenen Emotionen mit menschlicher Größe und auf Augenhöhe mit dem früheren Partner/der früheren Partnerin bewältigen können und wollen oder ob Sie allein das (Familien-)Recht zum Maßstab Ihrer Auseinandersetzung machen wollen.

Diese Richtungsentscheidung sollten Sie treffen.

Ich berate und begleite Sie als Anwalt Ihres Vertrauens auf beiden Wegen kompetent, mit erfahrenem Blick und professionell - 
schnell und effektiv.

Ich bin versiert in allen in einer Trennung / Scheidung in Betracht kommenden familienrechtlichen Themen und Folgesachen: wie Unterhalt, Vermögen, Zugewinnausgleich, Renten-Situation, Kindeswohl, die Aufenthalts-Bestimmung, u.a. 
Der Weg zu erfolgreichen Ergebnissen für Sie geschieht durch engagiertes Verhandeln und Aushandeln von Scheidungsvereinbarungen, die auf Ihre aktuelle persönliche Situation bestmöglich abgestimmt sind. 

Alternativ kann ich für Sie zügige Lösungen bringende Eilverfahren bei Gericht betreiben, wenn Einigungen nicht in Sicht sind.
 b
in reit 

Verwaltungsrecht

 
  
   Konflikte und Streitigkeiten zwischen Bürger und Staat, seinen Behörden und Ämtern gehören zum klassischen Verwaltungsrecht. Bereits als Rechts-Referendar und vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft habe ich den ersten Fachanwalts-Lehrgang Verwaltungs-Recht erfolgreich abgelegt und stehe Ihnen seit dieser Zeit in Auseinandersetzungen mit der "Verwaltung" zur Seite und streite im positiven Sinne für Ihre Interessen. 

Im Lauf dieser Zeit habe ich auf diese Weise auch als Außenstehender "gelernt", in die Abläufe der "Öffentlichen Verwaltung" eingeweiht zu sein; mit anderen Worten: zu wissen, wie Verwaltung "funktioniert".

Dieses Erfahrungswissen gepaart mit juristischen Sachverstand ermöglicht es mir, Sie in diesem Metier  ("Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare Formulare") gut zu beraten und durch Verwaltungs-Verfahren wie auch durch gerichtliche Verfahren vor den Verwaltungs-Gerichten / den Oberverwaltungsgerichten der Länder und vor dem Bundesverwaltungsgericht zu begleiten und wirksam zu vertreten.
 

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